top of page
  • Warum muss ich als Praxisinhaber die Vorsorgen veranlassen?
    Als Praxisinhaber bist Du gemäß dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet, die Gesundheit und Sicherheit Deiner Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies umfasst auch die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen. Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) konkretisiert diese Verpflichtung, indem sie vorschreibt, welche Vorsorgemaßnahmen für bestimmte Tätigkeiten und Risiken erforderlich sind. Die Pflichtvorsorge dient dazu, gesundheitliche Risiken frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen. Damit schützt Du nicht nur Deine Mitarbeiter, sondern minimierst auch das Risiko von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
  • Kann ich mein Team auch zu euch schicken?
    Bitte kontaktiere uns. Nach unserem Umzug können wir auch wieder Termine in unseren Räumlichkeiten anbieten.
  • Was hat es mit der Vorsorge "Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung" (ehemals G42) auf sich?
    Arbeitsmedizinische Vorsorge ist angezeigt bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischer Arbeiten mit humanpathogenen Organismen. Insbesondere ist mit einer Exposition zu rechnen z. B. bei: •erhöhter Bioaerosolbelastung (Inhalation und Verschlucken) •erhöhten Verletzungsgefahren/Stich- und Schnittverletzung •Kontakt mit infektiösen Materialien/zum Beispiel über die Schleimhaut oder die verletzte Haut Sie ist Pflichtvorsorge bei: Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder Körpergewebe kommen kann, insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung, hinsichtlich• Hepatitis-B-Virus (HBV) oder •Hepatitis-C-Virus (HCV). Dies gilt auch für Bereiche, die der Versorgung oder der Aufrechterhaltung dieser Einrichtungen dienen Quelle: DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen Stand 2024
  • Was hat es mit der Vorsorge "Gefährdung der Haut" (ehemals G24) auf sich?
    Vorkommen, Gefahrenquellen Gefährdung durch Hautkontakt liegt vor, wenn bei •Feuchtarbeit oder •Tätigkeiten mit hautgefährdenden oder hautresorptiven Gefahrstoffen eine Gesundheitsgefährdung der versicherten Person nicht auszuschließen ist. Eine Gefährdung kann auch dann vorliegen, wenn Stoffe nicht als Gefahrstoffe gekennzeichnet sind. Begriffsdefinitionen: Als Feuchtarbeit bezeichnet man Tätigkeiten, bei denen die versicherte Person regelmäßig mit ihren Händen Arbeiten im feuchten Milieu verrichtet und/oder häufig ihre Hände reinigt und/oder desinfiziert. Bzgl. der exakten Definition bzw. Auslegung wird auf die TRGS 401 verwiesen. Hautkontakt ist der direkte Kontakt der Haut mit Flüssigkeiten, Pasten, Feststoffen einschließlich der Benetzung der Haut mit Spritzern; oder der Kontakt mit kontaminierter Arbeitskleidung einschließlich persönlicher Schutzausrüstung oder kontaminierter Arbeitsflächen bzw. Arbeitsmitteln. Zum Hautkontakt zählt auch der Kontakt zu luftgetragenen Stoffen (Aerosole, Gase und Dämpfe) mit der Haut. Quelle: DGUV Empfehlungen für arbeitsmedizinische Beratungen und Untersuchungen Stand 2024
  • Was ist die TRBA 250
    Die TRBA 250 erklärt, welche Schutzmaßnahmen notwendig sind, um zu verhindern, dass: Bioaerosole eingeatmet werden, Mikroorganismen Haut oder Schleimhäute erreichen, oder durch Schnitt- oder Stichverletzungen Keime in den Körper gelangen. Darüber hinaus liefert die Regel wertvolle Informationen zur Gefährdungsbeurteilung, zur Schulung Ihres Praxisteams sowie zu den Dokumentations- und Meldepflichten. Auch die arbeitsmedizinische Vorsorge ist ein zentraler Bestandteil. Weitere Informationen auf der Seite Deiner Berufsgenossenschaft:
  • Ich habe weniger als 8 Mitarbeiter - kann ich trotzdem den Vor-Ort-Service buchen?
    Ja, gegen Aufpreis kommen wir auch in Deine Praxis. Kontaktiere uns gerne für weitere Informationen. Wenn Praxen in Deiner Nähe ebenfalls Untersuchungen buchen und wir bereits in der Gegend sind, können Anfahrts- und Pauschalkosten deutlich reduziert werden.
  • Muss ich an der Vorsorge teilnehmen?
    Die Vorsorge ist zwar Pflicht aber sie ist keine Zwangsuntersuchung. Der Arbeitgeber muss die Vorsorge veranlassen, der Arbeitnehmer muss teilnehmen aber die Inhalte der Beratung und das Ausmaß der Untersuchungen werden zwischen Arzt und Mitarbeitendem vertraulich besprochen und nichts geschieht gegen den Willen des Mitarbeiters. Im Prinzip besteht also lediglich eine Pflicht zur ärztlichen Beratung, deren Inhalt unter der ärztlichen Schweigepflicht steht. Der Mitarbeiter kann, wie bei allen anderen ärztlichen Besuchen auch, sich selbst überlegen welche Themen er teilen möchte.
  • Bekommt mein Arbeitgeber jetzt meine Gesundheitsdaten?
    Nein. Das was in der Untersuchung zwischen dem einzelnen Mitarbeiter und dem Arzt besprochen wird unterliegt der ärztlichen Schweigepflicht. Der Arbeitgeber erhält die gesetzlich geforderte Bescheinigung der Teilnahme an der Untersuchuung, ohne dass spezifische Gesundheitsdaten offengelegt werden.
  • Was passiert in der Vorsorge?
    Die Vorsorgen beinhalten in der Regel: Arbeitsanamnese Vitalparametercheck falls erforderlich oder gewünscht Blutentnahme, falls empfohlen (Auch hier ist das Einverständnis des Mitarbeiters Voraussetzung) oder weitere Diagnostik Beratung Ausstellung der Vorsorgebescheinigung
  • Muss immer Blut abgenommen werden?
    Nein. Grundsätzlich ist bei einem ausreichenden Hepatitis B Antikörpertiter (Immunität gegen Hepatitis B) eine Kontrolle alle 10 Jahre erforderlich. Wenn der Impfschutz unklar ist oder kein Impfschutz besteht, empfehlen wir eine Blutentnahme um das zu kontrollieren. Danach erhältst Du eine persönliche Empfehlung ob der Titer ausreicht oder ob Du eine Auffrischimpfung oder Grundimmunisierung benötigst, um wieder den vollen Schutz zu haben.
bottom of page